Herz InForm bietet offizielle Rehasport-Kurse nun online an! Momentan besteht die Teilnahmemöglichkeit für Lungenpatienten sowie für Brustkrebspatientinnen mit ärztlicher Rehasportverordnung. Durch das Online-Kurs-Format können Sie auch während der Pandemie sicher und kompetent betreut zu Hause trainieren.
Kommen Sie gerne auf uns zu - wir erläutern Ihnen den Ablauf und beantworten gerne alle Fragen!
Stand: 12.02.2021
Bund und Länder haben beschlossen, die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 28. Februar 2021 zu verlängern, und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung zu ergreifen. Der Hamburger Senat hat entschieden, die Beschlüsse in die Hamburger Corona-Verordnung zu übernehmen. Die neue Verordnung tritt am 12. Februar 2021 in Kraft und ist zunächst bis zum 28. Februar 2021 befristet.
"Es handelt sich hier um eine nichtamtliche Lesefassung; rechtlich maßgeblich sind die im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichen Fassungen und Änderungen (im Internet abrufbar unter www.luewu.de). Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12. bis 28. Februar 2021; Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 55)"
In der aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (gültig vom 12. bis 28. Februar 2021) heißt es:
§ 20 Vorübergehende Einschränkung des Sportbetriebs, Spielplätze
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern sind untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Fußball- und Tennishallen, Schießstände). Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig. Die in Lehrplänen vorgesehene sportliche Betätigung als Teil schulischer, akademischer oder beruflicher Bildung, die Sportausübung in Einrichtungen des Justizvollzugs einschließlich der Teilanstalt für Jugendarrest sowie die aufgrund dienstlicher Vorgaben notwendige Sportausübung als Teil des öffentlichen Dienstes bleiben zulässig. Die jeweils zuständigen Behörden können Einschränkungen festlegen.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zulässig. Zulässig ist ferner der Sportbetrieb mit Tieren, auch in Hallen, soweit dieser im Hinblick auf das Tierwohl gemäß des Tierschutzgesetzes zwingend erforderlich ist. In den Fällen der Sätze 1 und 2 gelten die folgenden Vorgaben:
(3) Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig; für die Ausübung gelten die folgenden Vorgaben:
Liebe Teilnehmerinnen / Teilnehmer der Herzgruppen, liebe Übungsleiterinnen / Übungsleiter, liebe betreuende Ärzte / Ärztinnen,
der Hamburger Senat hat eine aktualisierte „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona Virus SARS-CoV-2“ herausgegeben. Dort heißt es auch weiterhin, dass Rehasport unter streng definierten Voraussetzungen erlaubt sei.
Wir, der Vorstand von Herz InForm sehen diese Erlaubnis weiterhin kritisch. Selbstverständlich ist uns mehr als bewusst, dass die Herzgruppen eine wichtige medizinische und auch soziale Funktion innehaben und eine regelmäßige Teilnahme daran ein wichtiger Baustein für die Genesung bzw. die Gesunderhaltung ist. Aber während der aktuellen Situation gelten andere Voraussetzungen und es bestehen Risiken, die dem Nutzen einer Teilnahme gegenübergestellt werden müssen. Gerade im Hinblick darauf, dass Homeoffice massiv eingefordert wird, man sich nur noch mit einer haushaltsfremden Person treffen darf und immer wieder darauf hingewiesen wird, die persönliche Mobilität weitestgehend einzuschränken, können wir die Durchführung der Herzgruppen nicht ohne weiteres unterstützen oder empfehlen. Wir möchten deshalb die jeweiligen Verantwortlichen vor Ort ausdrücklich bitten nicht nur die Hygienekonzepte des Veranstaltungsortes zu prüfen, sondern auch die Wege dorthin und wieder nach Hause mit in die Überlegungen einzubeziehen. Wir können durchaus nachvollziehen, dass einige Sporthallen sicherlich genug Platz bieten, um die vorgegebenen Abstände einzuhalten und alle anderen Vorschriften zu beachten, aber leider bergen gerade die Fahrtwege in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Risiko, welches vermeidbar wäre. Wir bitten deshalb alle Beteiligten die Risiken und den Nutzen genau abzuwiegen und dann gewissenhaft zu entscheiden.
Wir haben den Senat der FHH bereits im Dezember aufgefordert, dass Teilnehmer der Herzgruppen bei der Impfkampagne bevorzugt behandelt werden, damit die so Geschützten Ihre Herzgruppen bald möglichst gesichert wieder besuchen können. Wir empfehlen die Impfung somit ausdrücklich.
Passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf!
Herzliche Grüße,
Der Vorstand von HerzInForm
Wir suchen ständig engagierte Übungsleiter für unsere Herzgruppen und bieten interessante Aus- und Fortbildungen an.
Sofern Sie selbst eine Herzgruppe gründen bzw. anbieten möchten, unterstützen wir Sie gerne bei allen Formalitäten.