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Rehasport-Gruppen Anerkennung

 

Noch nicht registriert?

Für die Anerkennung Ihrer Rehasport-Gruppen benötigen Sie die hier aufgeführten Formulare. Bitte machen Sie sich mit diesen vertraut.

Vertragsgrundlagen Anerkennung von Rehasport-Gruppen durch Herz InForm_Stand August 2017

Einverständniserklärung Anerkennung von Rehasport-Gruppen durch Herz InForm_Stand August 2017

Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining_Stand 2011

Aufklärung und Übersicht zu Vertragsverstößen im Rehasport_Stand August 2017

 

Für die Registrierung Ihrer Organisation als Rehasport-Gruppen-Träger müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Unterschriebene/eingescannte Einverständniserklärung
  • Eingescannter Qualifikationsnachweis/Lizenz Übungsleiter
  • Ein Institutionskennzeichen* (IK) für Rehabilitationssport
  • Eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für den Rehabilitationssport; das "Risiko" Rehabilitationssport muss in der Versicherungspolice benannt sein.

Bitte stellen Sie VOR dem Registrierungsvorgang sicher, dass alle Unterlagen vorhanden sind und bereit liegen (ggf. unterzeichnet und bereits eingescant!), damit Sie den Registrierungsvorgang nicht unnötig abbrechen müssen. Während der Registrierung oder Gruppenanmeldung sind keine Zwischenspeicherungen möglich!


--> Jetzt registrieren... Bitte hier klicken: zur Registrierung

 

* Erläuterungen zum Institutionskennzeichen (IK)

Für die Durchführung und vor allem für die Abrechnung des Rehasportes benötigt Ihre Organisation ein eigenes Institutionskennzeichen (IK). Dieses können Sie hier beantragen: http://www.dguv.de/arge-ik/antrag/index.jsp

Ansprechpartner:
ARGE·IK
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-1800
Fax: 02241 231-1334
info(at)arge-ik.de

Achtung:
Bitte beachten Sie, dass Ihr eigenes IK in Zukunft auch gleichzeitig der Benutzername für die Registrierung Ihrer Rehasportgruppen sein wird! Bitte notieren Sie sich Ihr IK und bewahren es griffbereit auf.

Hintergrund:
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs zwischen Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern haben die beteiligten Träger der Sozialversicherung die ARGE·IK gebildet. Die ARGE·IK vergibt und pflegt so genannte Institutionskennzeichen (IK). Das sind neunstellige Ziffernfolgen, hinter denen sich ein Datensatz verbirgt, auf dessen Grundlage der Zahlungsverkehr mit den Leistungserbringern abgewickelt wird. Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, erhalten ein IK für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und den Zahlungsverkehr.